Fachfortbildungen in der Kindertagespflege

Das Amt für Kinder, Jugend und Familie fordert für die Dauer einer Pflegeerlaubnis einen Fortbildungsnachweis von durchschnittlich 15 Ustd. jährlich. Die hinter dem Titel in Klammern genannten Ustd. sind die angerechnete Zeit auf das notwendige Fortbildungskontingent. Selbstverständlich können auch Angebote anderer Bildungsanbieter wahrgenommen werden. Der thematische Bezug zur Kindertagespflege bzw. dem U3-Bereich muss dabei gegeben sein. Vor dem Hintergrund des Vernetzungsgedankens empfehlen wir pro Halbjahr einen Gesprächskreis des Netzwerk Kindertagespflege Bonn mit min. 3 Ustd zu besuchen.

Aktuelle Fort- und Weiterbildungskurse finden Sie unter www.netzwerk-kindertagespflege-bonn.de